Strafverteidiger in Salzburg
Strafrecht & Verteidigung

Strafverteidiger in Salzburg

Verteidigung im Strafverfahren und im Verwaltungsstrafrecht. Von der ersten Einvernahme bis zur Hauptverhandlung, konsequent an Ihrer Seite.

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Strafrecht & Verteidigung

Verteidigung im Strafverfahren

Ein Strafverfahren trifft die Betroffenen meist unvorbereitet, und die ersten Stunden sind oft entscheidend. Dr. Gsöllpointner verteidigt Sie in Salzburg von der ersten Einvernahme bis zur Hauptverhandlung, wahrt Ihre Rechte gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft und entwickelt mit Ihnen eine klare Verteidigungsstrategie.

Ein Strafverteidiger vertritt Beschuldigte und Angeklagte im Strafverfahren, wahrt ihre Rechte gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht und sorgt für eine wirksame Verteidigung.

Leistungen

Wobei die Kanzlei Sie unterstützt

01

Frühzeitige Verteidigung

Je früher Sie einen Verteidiger einschalten, desto besser lassen sich Ihre Rechte wahren. Schon bei der ersten Einvernahme sind Sie nicht allein.

02

Hauptverhandlung

Vorbereitung und Vertretung in der Hauptverhandlung, mit klarer Strategie und im ständigen Austausch mit Ihnen.

03

Verwaltungsstrafrecht

Vertretung in Verwaltungsstrafverfahren, etwa bei Anzeigen und Strafverfügungen von Behörden.

04

Diskretion

Ihr Anliegen wird vertraulich behandelt. Dr. Gsöllpointner ist für Sie erreichbar, wenn es darauf ankommt.

Ratgeber

Was Sie zur Strafverteidigung wissen sollten

Warum die frühe Verteidigung zählt

Im Strafverfahren werden früh Weichen gestellt. Wer von Anfang an anwaltlich vertreten ist, kann seine Rechte wahren und Fehler vermeiden.

Ihre Rechte als Beschuldigter

Sie haben das Recht zu schweigen, das Recht auf Akteneinsicht durch Ihren Verteidiger und das Recht, sich in jeder Lage des Verfahrens vertreten zu lassen.

Ihr erster Schritt

Sprechen wir über Ihr Anliegen.

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Häufige Fragen

Strafverteidiger in Salzburg

Ab wann sollte ich einen Strafverteidiger einschalten?

So früh wie möglich, idealerweise vor der ersten Einvernahme. Frühe Weichenstellungen sind im Strafverfahren oft entscheidend.

Muss ich bei der Polizei aussagen?

Als Beschuldigter haben Sie das Recht zu schweigen. Ob und was Sie aussagen, sollten Sie vorher mit Ihrem Verteidiger besprechen.

Was kostet ein Strafverteidiger?

Die Kosten hängen von Umfang und Dauer des Verfahrens ab. Im Erstgespräch erhalten Sie eine klare Einschätzung.

Verteidigen Sie auch im Verwaltungsstrafrecht?

Ja. Dr. Gsöllpointner vertritt Sie auch in Verwaltungsstrafverfahren gegenüber Behörden.

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