
Erbrecht & Verlassenschaft in Salzburg
Testament, Pflichtteil und Verlassenschaft. Beratung und Vertretung in allen Fragen des Erbrechts, vorausschauend und im Streitfall.
Beratung und Vertretung im Erbrecht
Ein Nachlass wirft rechtliche und persönliche Fragen zugleich auf, vom Testament über den Pflichtteil bis zum Verlassenschaftsverfahren. Dr. Gsöllpointner berät Sie in Salzburg vorausschauend bei der Gestaltung Ihres Nachlasses und vertritt Ihre Interessen, wenn es unter den Erben zum Streit kommt.
Das Erbrecht regelt, wie ein Nachlass nach dem Tod übergeht, durch Testament oder gesetzliche Erbfolge, und welche Pflichtteilsansprüche den nächsten Angehörigen zustehen.
Wobei die Kanzlei Sie unterstützt
Testament
Beratung bei der Errichtung eines gültigen Testaments und bei der Gestaltung Ihres Nachlasses zu Lebzeiten.
Pflichtteil
Geltendmachung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen, klar berechnet und konsequent vertreten.
Gesetzliche Erbfolge
Klärung der Erbenstellung, wenn kein Testament vorliegt, und Vertretung unter mehreren Erben.
Verlassenschaftsverfahren
Begleitung durch das Verlassenschaftsverfahren, von der Todfallsaufnahme bis zur Einantwortung.
Testament und Pflichtteil verständlich erklärt
Testament richtig errichten
Ein Testament schafft Klarheit und verhindert Streit unter den Hinterbliebenen. Wichtig sind die Einhaltung der Form und eine eindeutige Formulierung.
Pflichtteil: Wer hat Anspruch?
Der Pflichtteil sichert nahen Angehörigen einen Mindestanteil am Nachlass. Wir berechnen den Anspruch und setzen ihn durch oder wehren überhöhte Forderungen ab.
Das Verlassenschaftsverfahren
Nach einem Todesfall wird der Nachlass in einem gerichtlichen Verfahren abgehandelt, das ein Notar als Gerichtskommissär führt. Wir vertreten Ihre Interessen von der Todfallsaufnahme bis zur Einantwortung.
Sprechen wir über Ihr Anliegen.
Erbrecht & Verlassenschaft in Salzburg
Wie errichte ich ein gültiges Testament?
Ein Testament muss bestimmten Formvorschriften entsprechen. Wir beraten Sie, damit Ihr letzter Wille wirksam und eindeutig ist.
Wer hat Anspruch auf den Pflichtteil?
Pflichtteilsberechtigt sind in der Regel Kinder und der Ehegatte oder eingetragene Partner. Wir berechnen und sichern Ihren Anspruch.
Was gilt ohne Testament?
Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge. Wer in welchem Ausmaß erbt, hängt vom Verwandtschaftsverhältnis ab.
Wie läuft das Verlassenschaftsverfahren ab?
Das Verfahren wird über einen Notar als Gerichtskommissär abgewickelt. Wir vertreten Ihre Interessen dabei von Anfang an.
